Asbest – Mineral und Gefahrstoff

Asbest ist ein stark krebserzeugender Gefahrstoff, der nahezu in allen Lebensbereichen des Menschenaufgefunden werden kann. Wegen unbestreitbar vieler Vorteile als Werkstoff wurde Asbest zwischen 1950 und 1990 in nahezu 3000 Industrieprodukten verwendet. So ist Asbest Bestandteil elektrischer Geräte und Anlagen, Dämmstoff in Brand-, Schall- und Wärmeschutzisolationen, und in Zusammensetzung mit Zement Werkstoff für Dach- und Fassadenplatten. Auch Fußbodenbeläge, Farben und Lacke können Asbest enthalten.

Asbest kann dann zu einer großen Gefahr für den Menschen werden, wenn Asbestprodukte infolge natürlicher Alterung ihre Bindefähigkeit verlieren und Asbestfeinstaub freisetzen. Auch unsachgemäße mechanische Bearbeitung kann Asbestfeinstaub freisetzen, der dann nahezu ungehindert in die Lunge des Menschen gelangt, und dort Krebserkrankungen hervorrufen kann.

Eigentümer und Nutzern von Industrie- und Wohngebäuden ist dringend zu raten, notwenige Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Fachleuten durchführen zu lassen. Vor allem unsachgemäß ausgeführte Arbeiten an Asbestprodukten bringen die Gefahr einen Kontamination von Wohn- und Geschäftsräumen mit sich.

Geschichtlicher Überblick

Asbest wurde schon in der Antike verwendet. Die positiven Eigenschaften dieses Mineralstoffes waren also bereits im Altertum bekannt. Die Bezeichnung “Asbest” bedeutet soviel wie “unauslöschlich, unzerstörbar”.

Der Bedarf an Asbest stieg aber erst im Laufe der Industrialisierung deutlich an, als für die Kraft-, Wärme- und Energieerzeugung hitzebeständige Werkstoffe benötigt wurden. Bis Ende der 70er Jahre unseres Jahrhunderts wurde Asbest uneingeschränkt verwendet. Erst ab diesem Zeitpunkt fand ein Wandel im Umgang mit Asbest statt, dessen Endpunkt heute in einem praktisch vollständigen Verbot der Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten erreicht ist. Heute darf, von explizit in der GefStoffV genannten Ausnahmen abgesehen, mit Asbest nur noch zum Zwecke der so genannten ASI-Arbeiten(1) umgegangen werden. Darunter ist auch der Vorgang der Entsorgung auf Deponien zu verstehen.


 

Seit dem 01.10.1992 dürfen nur noch diejenigen Betriebe Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen haben, die über sachkundige Mitarbeiter und die erforderliche technische Ausstattung verfügen. Die Sachkunde zur Durchführung von Asbestarbeiten muss in einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben werden.